Urheberrecht für Kreative
Als Schöpfer eines geistigen Werkes stehen Ihnen Rechte an diesem zu, sei es eine Illustration, ein Webvideo, eine Fotographie, ein Webdesign und und und. Ich helfe bei der Durchsetzung ihrer Verwerterrechte, bei Verletzung ihres Nutzungsrechts stehen Ihnen Ansprüche zu, die rechtlich durchsetzbar sind. Als Nutzer geistiger Werke anderer haben sie aber auch rechtliches zu beachten. Die Beratung ist meine Aufgabe. Die anwaltliche Arbeit umfasst auch hier vorgerichtliche Korrespondenz und gerichtliches Vorgehen.
IT-Recht und Softwarerecht
Entwurf und Konzeption von IT-Verträgen. Dauerhafte/Befristete Überlassung von Standardsoftware, Individualsoftware, Hardware, deren Pflege bzw. Wartung. Quellcode-Überlassungverträge („Escrow Agreements“), Application Service Providing (ASP), IT as a Service; Cloud Computing, Schutzhüllenverträge („Clickwrap-Agreements“). Damit
Konfliktsituationen , insbesondere bei Haftungsfragen, erst gar nicht entstehen, bieten sich sogenannte Service-Level-Agreements an. Wir formulieren gemeinsam für Ihre
konkreten Bedürfnisse diese Leistungsstandard-Vereinbarungen.
Vernetzte Beratung
Jedes Können stößt an seine Grenzen, wenn die Masse des Wissens und die Beschleunigung der Technik es überwältigt. So verhält es sich auch mit der Rechtsberatung. Dem kann
einzig durch Arbeitsteilung und Heranziehung von Spezialistenwissen begegnet werden. Ich kann dafür auf ein breites, in einer vielfältigen Weise gewachsenes Netzwerk aus Juristen, Technikern, Kreativen und politisch Verantwortlichen zurückgreifen. Dies beschränkt sich zudem nicht ausschließlich auf Europa, sondern ist weltweit verfügbar.
Mit dem Wissen um diese Ressource schaffen wir den Raum und die Atmosphäre für gemeinsame Ideen, Unternehmungen, Angriffs- und Verteidigungsstrategien.